OC-Förderungen
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Dieses Jahr erwartet die Besucher im Rahmen des Supercross eine besondere Premiere: Erstmals wird es am Samstagabend auch ein SX Fan Race, eine Art…
WeiterlesenOC Förderungen im ADAC Württemberg
Der ADAC Württemberg unterstützt auch finanziell die ADAC Ortsclubs bei ihrer Vereinstätigkeit. Zum einen wird der Bau von Sportstätten finanziell gefördert (Zuschuss oder Darlehen), zum anderen werden die Ortsclubs für Ihr Engagement belohnt. Je aktiver das Vereinsleben, desto höher die Förderung des ADAC Württemberg.
Der ADAC Württemberg unterstützt bei Investitionen seiner ADAC Ortsclubs
Die Förderung der ADAC Ortsclubs dient dem Zweck, die satzungsgemäßen Ziele des ADAC Württemberg, die in § 2 der Satzung des ADAC Württemberg umschrieben sind, zu verwirklichen bzw. zu unterstützen. So sollen die ADAC Ortsclubs hier insbesondere bei der Förderung des Motorsports und der Verkehrssicherheit sowie bei der Vereinsarbeit unterstützt werden.
Um förderungsfähige bauliche Investionen in diesem Bereich handelt es sich bei Investitionen in
- Motorsportanlagen
- Anlagen zur Förderung der Verkehrssicherheit
- Vereinsheimen mit Jugend-, Schulungs-, Lager-, Werkstatt- und / oder Versammlungsräumen
- Die Erweiterung förderfähiger Anlagen / Gebäude
In der erarbeiteten Richtlinie finden Sie als ADAC Ortsclub alle notwendigen Informationen, die Ihnen das Antragsverfahren sowie das Prüfverfahren transparenter und nachvollziehbarer machen sollen. Da jedes Projekt für sich selbst besonders und zum Teil auch umfangreich ist stehen wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen zur Verfügung (Ansprechpartner).
Der ADAC Württemberg unterstützt seine ADAC Orstclubs
Die Förderung der ADAC Ortsclubs dient dem Zweck, dass die satzungsgemäßen Ziele des ADAC Württemberg, die in § 2 der Satzung des ADAC Württemberg umschrieben sind, verwirklicht werden. So sollen die ADAC Ortsclubs insbesondere gefördert werden, wenn
- sie als Multiplikator bzw. Botschafter im Sinne des ADAC auftreten
- bei der regionalen Verbreitung und Erfüllung der ADAC Leistungen mitwirken
- bei der Erfüllung der Interessen der ADAC Mitglieder mitwirken
- deren Handeln/Tätigkeit auf Mitgliedergewinnung und/oder -bindung abzielt.
Sämtliche Förderleistungen erfolgen freiwillig und nur im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Die einzelnen Förderungen können der Richtlinie entnommen werden.
Unsere Förderrichtlinie
Exzedentenversicherung bietet ADAC Ortsclubs erweiterten Schutz im Schadensfall bei Motorsport- und Klassikveranstaltungen
Der ADAC hat mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021 für seine ADAC Ortsclubs eine Exzedentenversicherung, sprich eine zusätzliche Versicherung, über 40 Mio. EUR abgeschlossen.
Was heißt das genau?
ADAC Ortsclub Veranstaltungen (Motorsport und Klassik) sind ab dem 01.01.2021 zusätzlich für Schadensfälle versichert, bei denen die durch den ADAC Ortsclub abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung die Schadenssumme von 10 Mio. EUR übersteigt. Die Deckungshöhe der Exzedentenversicherung sind 40 Mio. EUR. Der zusätzliche Versicherungsschutz ist für Sie als ADAC Ortsclub kostenfrei.
Was sind die Voraussetzungen?
Ihre Veranstaltung muss
- regulär und offiziell beim ADAC Regionalclub angemeldet, registriert bzw. genehmigt sein. Bei DMSB genehmigungspflichtigen Veranstaltungen ist ebenfalls die Anmeldung beim DMSB sowie dessen Genehmigung erforderlich.
- bei der Allianz/Jühe & Jühe GmbH RacingPolicy mit der vorgegebenen Deckungshöhe von 10 Mio. EUR pauschal versichert sein.
Was haben wir als ADAC Ortsclub davon?
Tritt bei einer Ihrer Veranstaltungen ein Schadensfall auf, bei dem die Deckungssumme von 10 Mio. EUR nicht ausreicht, ist der Schaden bis zu 40 Mio. EUR abgesichert. Ihre Versicherungskosten steigen dadurch nicht.
Was müssen wir dafür tun?
Nicht mehr als bisher. Melden, registrieren und versichern Sie Ihre Veranstaltungen wie gewohnt, alles weitere wird automatisch geregelt. Im entsprechenden Schadenfall erfolgt die Abwicklung ausschließlich auf Antrag und Abstimmung über den ADAC Württemberg.
Sonderförderung im Bereich Jugendkartslalom: E-Kart
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des ADAC wird die Umstellung des Kartslaloms auf E-Kartslalom fokussiert. 2024 wird bespielsweise erstmals der ADAC Kartslalom Bundesendlauf auf E-Karts ausgetragen. Zur Unterstützung dieser Strategie hat der ADAC Württemberg eine Sonderförderung ergänzend zur Richtlinie zur Förderung von ADAC Ortsclubs im ADAC Württemberg e. V. beschlossen.
Hinweise zur Lagerung von Akkus im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung für württ. ADAC Ortsclubs:
Für Schäden an eigenen Gebäuden und Einrichtungen ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Mietsachschäden gelten im Rahmen und im Umfang der Haftpflichtversicherung mitversichert.
Zur Schadensvermeidung ist empfehlenswert:
- Akkus vor Frost, Hitze und Feuchtigkeit schützen; d.h. nicht in überschwemmungsgefährdeten Kellerräumen oder in hitzegefährdeten Dachgeschossen aufbewahren;
- Eignung der Hausinstallation prüfen;
- keine Lagerung mit anderen Gefahrstoffen in einem Raum;
- Akkus nichts nachts sondern "unter Aufsicht" laden;
- feuerfeste Boxen nutzen.