Sportstätten, Veranstaltungen,...
Das ADAC Supercross Stuttgart feiert seine 40. Auflage. Früher waren die Fahrer auf einer Holzbahn unterwegs, jetzt profitieren sie von der perfekten…
WeiterlesenDer ADAC Württemberg unterstützt auch finanziell die ADAC Ortsclubs bei ihrer Vereinstätigkeit. Zum einen wird der Bau von Sportstätten finanziell gefördert (Zuschuss oder Darlehen), zum anderen werden die Ortsclubs für Ihr Engagement belohnt. Je aktiver das Vereinsleben, desto höher die Förderung des ADAC Württemberg.
Die Förderung der ADAC Ortsclubs dient dem Zweck, die satzungsgemäßen Ziele des ADAC Württemberg, die in § 2 der Satzung des ADAC Württemberg umschrieben sind, zu verwirklichen bzw. zu unterstützen. So sollen die ADAC Ortsclubs hier insbesondere bei der Förderung des Motorsports und der Verkehrssicherheit sowie bei der Vereinsarbeit unterstützt werden.
Um förderungsfähige bauliche Investionen in diesem Bereich handelt es sich bei Investitionen in
In der erarbeiteten Richtlinie finden Sie als ADAC Ortsclub alle notwendigen Informationen, die Ihnen das Antragsverfahren sowie das Prüfverfahren transparenter und nachvollziehbarer machen sollen. Da jedes Projekt für sich selbst besonders und zum Teil auch umfangreich ist stehen wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen zur Verfügung (Ansprechpartner).
Die Förderung der ADAC Ortsclubs dient dem Zweck, dass die satzungsgemäßen Ziele des ADAC Württemberg, die in § 2 der Satzung des ADAC Württemberg umschrieben sind, verwirklicht werden. So sollen die ADAC Ortsclubs insbesondere gefördert werden, wenn
Sämtliche Förderleistungen erfolgen freiwillig und nur im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Die einzelnen Förderungen können der Richtlinie entnommen werden.
Der ADAC hat mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021 für seine ADAC Ortsclubs eine Exzedentenversicherung, sprich eine zusätzliche Versicherung, über 40 Mio. EUR abgeschlossen.
Was heißt das genau?
ADAC Ortsclub Veranstaltungen (Motorsport und Klassik) sind ab dem 01.01.2021 zusätzlich für Schadensfälle versichert, bei denen die durch den ADAC Ortsclub abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung die Schadenssumme von 10 Mio. EUR übersteigt. Die Deckungshöhe der Exzedentenversicherung sind 40 Mio. EUR. Der zusätzliche Versicherungsschutz ist für Sie als ADAC Ortsclub kostenfrei.
Was sind die Voraussetzungen?
Ihre Veranstaltung muss
Was haben wir als ADAC Ortsclub davon?
Tritt bei einer Ihrer Veranstaltungen ein Schadensfall auf, bei dem die Deckungssumme von 10 Mio. EUR nicht ausreicht, ist der Schaden bis zu 40 Mio. EUR abgesichert. Ihre Versicherungskosten steigen dadurch nicht.
Was müssen wir dafür tun?
Nicht mehr als bisher. Melden, registrieren und versichern Sie Ihre Veranstaltungen wie gewohnt, alles weitere wird automatisch geregelt. Im entsprechenden Schadenfall erfolgt die Abwicklung ausschließlich auf Antrag und Abstimmung über den ADAC Württemberg.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des ADAC wird die Umstellung des Kartslaloms auf E-Kartslalom fokussiert. 2024 wird bespielsweise erstmals der ADAC Kartslalom Bundesendlauf auf E-Karts ausgetragen. Zur Unterstützung dieser Strategie hat der ADAC Württemberg eine Sonderförderung ergänzend zur Richtlinie zur Förderung von ADAC Ortsclubs im ADAC Württemberg e. V. beschlossen.
Für Schäden an eigenen Gebäuden und Einrichtungen ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Mietsachschäden gelten im Rahmen und im Umfang der Haftpflichtversicherung mitversichert.
Zur Schadensvermeidung ist empfehlenswert: