Satzung

Grundlage jedes Vereins

OC Aktuell

AC Helfenstein stellt sich seiner Vereinszukunft

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Letztes Wochenende fand die Zukunftswerkstatt des AC Helfenstein statt. Begleitet wurde der Workshop seitens des ADAC Württemberg von Ilona Zink,…

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Die Vereinssatzung

Die Satzung eines Ortsvereins ist die Grundbasis auf der das Vereinsleben fußt. Auch wenn sie im Tagesgeschäft oft in den Hintergrund rückt, gibt sie gerade bei kniffligen und schwierigen Belangen Handlungs-Sicherheit. So mancher Ortsclubs wendet sich an uns, weil seine Satzung unter Umständen einige Jahrzehnte alt ist. Manchmal ist sie nicht mehr konform mit dem Vereinsrecht oder den Zielen des ADAC Ortsclubs. Dann ist eine Überarbeitung nötig, bei der wir gerne behilflich sind. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (mindestens sechs Monate) vor der Mitgliederversammlung an uns, wenn Sie Ihre Satzung aktualisieren oder einzelne Punkte ändern wollen. Diese Vorlaufzeit ist notwendig, da oftmals eine Abstimmung mit dem Finanzamt und dem Amtsgericht sinnvoll ist, und zudem jede Satzungsänderung durch den Vorstand des ADAC befürwortet werden muss.

Unser Service: Wir erarbeiten Ihnen einen Satzungsentwurf, stehen bei Bedarf für ein persönliches Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern zur Verfügung und unterstützen Sie beim korrekten Formulieren der Einladung.

Es gibt einiges zu beachten:

  • Satzungsänderungen, auch wenn es sich nur um neue Formulierungen handelt, müssen in der Mitgliederversammlung des Ortsclubs beschlossen werden.
  • Satzungsänderungen sind vor der Verabschiedung in der Mitgliederversammlung dem ADAC Württemberg rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor einer Beschlussfassung in der Ortsclub – Mitgliederversammlung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Bei Satzungsänderungen muss sich der Ortsclub an Mindesterfordernisse der ADAC Mustersatzung anlehnen, sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
  • Sinnvollerweise sollte die geplante Satzungsänderung vor der Verabschiedung bei Gemeinnützigkeit des Vereins zudem mit dem Finanzamt besprochen werden.
  • In der Einladung zur MV, in der die Satzungsänderung beschlossen werden soll, ist ein Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ aufzunehmen. Dabei ist anzugeben, welche Punkte der Satzung geändert werden sollen und der genaue Wortlaut der Änderungen. Alternativ muss angegeben werden bei wem der Satzungsentwurf  (Muster) angefordert werden kann. Wird die korrekte Information bei der Einladung versäumt, ist die in der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungänderung nicht wirksam.
  • Bei Satzungsänderung, Dringlichkeitsanträgen, Anträgen auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes und Auflösung des Clubs ist eine Zweidrittelmehrheit bei der Mitgliederversammlung erforderlich.
  • Die beschlossene Satzungsänderung muss dem Amtsgericht (Vereinsgericht) mitgeteilt werden. Vorzulegen ist der genaue Wortlaut der Änderungen und eine vom Verfasser und dem Vorsitzenden unterschriebene Kopie des MV-Protokolls, in dem die Änderungen beschlossen wurden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Änderungsmitteilungen an das Amtsgericht nur durch die nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder erfolgen können. 
  • Zudem ist dem ADAC Württemberg nach der Zustimmung durch das Amtsgericht die neue Satzung in Kopie und eine Nachweis über die Eintragung im Vereinsregister vorzulegen. Der Verein erhält daraufhin eine Anerkennungsurkunde als weitere Legitimation den Zusatz ADAC Ortsclub zu führen und entsprechende Förderungen in Anspruch zu nehmen.