Satzung
Grundlage jedes Vereins
OC Aktuell
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WeiterlesenDie Vereinssatzung
Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage jedes Ortsclubs im ADAC. Sie bestimmt die Organisation, die Ziele und das Miteinander im Verein. Auch wenn sie im Tagesgeschäft oft in den Hintergrund rückt, gibt sie gerade bei kniffligen und schwierigen Belangen Handlungssicherheit. Wenn die Satzung allerdings nicht mehr konform mit dem Vereinsrecht oder den Zielen des ADAC Ortsclubs ist, dann ist eine Überarbeitung notwendig, bei der wir gerne behilflich sind.
Bitte wendet euch rechtzeitig (idealerweise mindestens vier Monate) vor der Mitgliederversammlung an uns, wenn ihr eure Satzung aktualisieren oder einzelne Punkte ändern wollt. Diese Vorlaufzeit ist notwendig, da oftmals eine Abstimmung mit dem Finanzamt und dem Amtsgericht sinnvoll ist, und zudem jede Satzungsänderung durch den Vorstand des ADAC befürwortet werden muss.
Unser Service: Wir unterstützen die Vorstandschaft bei der Erarbeitung eines Satzungsentwurf, stehen bei Bedarf für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und unterstützen euch beim korrekten Formulieren der Einladung.
Initiative 2025 „Aktuelle Vereinssatzung“
Eine bundesweite Aktualisierung der ADAC Mindesterfordernisse für Ortsclub-Satzungen macht es erforderlich, dass jeder Ortsclubs seine Vereinssatzung auf Einheitlichkeit mit den ADAC Mindesterfordernissen prüft und ggfs. anpasst. Dies hat der ADAC Württemberg zum Anlass genommen und ein breites Unterstützungsangebot für die Ortsclubs erarbeitet. Dieses Angebot geht weit über die formale Prüfung der Mindesterfordernisse hinaus.
Die Initiative bietet dem Ortsclub die Chance seine Satzung nicht nur rechtskonform aufzustellen, sondern auf die Bedürfnisse seines Vereins anzupassen. Denn eine Satzungsanpassung bietet die Möglichkeit, neue und zukunftsorientierte Regelungen aufzunehmen – individuell passend zur aktuellen Struktur und den Zielen der Ortsclubs. So entsteht ein nachhaltiger Mehrwert für eure Vereinsarbeit.
Für den Projektzeitraum hat der ADAC Württemberg die Kanzlei Lienig & Lienig-Haller beauftragt, mit verschiedenen Serviceangeboten den Prozess in den Ortsclubs zu begleiten. Die Satzungsaktualisierung erfolgt in drei Phasen:
Phase 1: Einführung und Befähigung
In dieser Phase wurden die Ortsclubs über die aktualisierte Mustersatzung und deren Bedeutung informiert. Zudem wurden sie befähigt, eine vereinsrechtlich korrekte Satzungsänderung durchzuführen. Dafür wurde neben Workshops ein umfassendes Info-Paket zu diesem Thema erarbeitet und bereitgestellt. Diese Phase ist bereits abgeschlossen.
Phase 2: Arbeitsphase im Ortsclub
Derzeit prüfen die Ortsclubs die Aktualität ihrer Satzung und erstellen gegebenenfalls einen Satzungsentwurf, idealerweise als Synopse. Als Grundlage dient das Infopaket (siehe unten). Die Freigabe des Entwurfs erfolgt durch den ADAC Württemberg. Zur Unterstützung bieten wir verschiedene Webinar-Termine an. Diese finden für nicht gemeinnützige Ortsclubs am 28. Mai 2025, 6. Oktober 2025 und 25. Oktober 2025 und für gemeinnützige Vereine am 25. September 2025 statt.
Als besonderes Extra erhalten alle Ortsclubs, die mit mindestens einem Vorstandsmitglied an einem der Webinare oder an der Arbeitsgruppe „Satzung“ im Rahmen des OC Forums 2025 teilgenommen haben, einen exklusiven Beratungscoupon. Damit können sich diese im Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2027 eine kostenfreie, einstündige Einzelberatung bei der Kanzlei Lienig & Lienig-Haller sichern – direkt zugeschnitten auf die Satzungsfragen des Ortsclubs. Die Kosten übernimmt der ADAC Württemberg. Falls darüber hinaus noch weitere Beratungen gewünscht werden, trägt der Ortsclub diese Kosten selbst.
Phase 3: Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung
Abschließend erfolgt der Versand einer rechtskonformen Einladung zur Mitgliederversammlung (Besonderheiten bei Satzungsänderung – siehe Mustervorlage im Infopaket), die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung sowie die Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister.
Unsere Initiative dauert bis Herbst 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle Ortsclub-Satzungen in Bezug auf die ADAC Mindesterfordernisse auf dem aktuellen Stand sein. Neben der damit verbundenen Erfüllung der Fördervoraussetzungen ist die Pflicht dazu in der Satzung des ADAC Württemberg verankert.
Gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung des ADAC Württemberg müssen die Satzungen der ADAC Ortsclubs die vom ADAC Verwaltungsrat festgelegten Mindesterfordernisse der Mustersatzung enthalten und dürfen nicht im Widerspruch zu den Satzungen des ADAC Gesamtclubs und des ADAC Württemberg stehen.
Das Infopaket für Satzungsanpassungen
Der ADAC Württemberg bietet allen Ortsclubs ein umfangreiches Infopaket an, das die Satzungsänderung erleichtert. Dieses enthält neben der aktualisierten Mustersatzung für Ortsclubs im ADAC:
- Einen Leitfaden zur Satzungsänderung, der Schritt für Schritt durch den Änderungsprozess führt.
- Eine Vorlage für die Einladung zur Mitgliederversammlung.
- Ein Beispielanschreiben an das Finanzamt zur Gemeinnützigkeit, um die erforderlichen Formalitäten zu klären.
- Ein Entwurfsprotokoll der Mitgliederversammlung, das als Vorlage für die Dokumentation der Versammlung genutzt werden kann.
- Eine Synopse als Muster, die die Unterschiede zwischen der alten und neuen Satzung übersichtlich darstellt.
- Eine FAQ-Liste zur Satzungsänderung (wird fortlaufend aktualisiert).
Eure Ansprechpersonen
Ilona Zink

Abteilungsleitung Jugend, Sport & Ortsclubs
☎ +49 (0)711 28 00 139
✉ ilona.zink @ wtb.adac.de
Moritz Klapdohr

☎ +49 (0)711 28 00 288
✉ moritz.klapdohr @ wtb.adac.de