Mitglieder-versammlung

Das oberste Vereins-Organ

OC Aktuell

Historische Schmuckstücke zu Gast in der wunderschönen Landschaft Oberschwabens

|  

Die ADAC Württemberg Historic besucht im nächsten Jahr den Norden Oberschwabens. Am 16. und 17. Mai 2025 bildet Biberach an der Riß das Zentrum der…

Weiterlesen

Die Mitgliederversammlung

Jeder Ortsclub hält satzungsgemäß einmal jährlich, i.d.R. am Anfang des Jahres, seine Mitglieder-/Jahreshauptversammlung ab. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden des Ortsclubs. Hierbei sind einige Punkte zu beachten.

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung

  1. Der Vorstand legt die Tagesordnung fest, deren Rahmenbedingungen in der jeweiligen Satzung geregelt sind.
  2. Fristgerechter Versand der Einladung mit Tagesordnung an die Mitglieder gemäß der Vereinssatzung.
  3. Zusendung der Einladung mit Tagesordnung spätestens 14 Tage vor Versammlungstermin an die Abteilung Jugend, Sport & Ortsclubs des ADAC Württemberg.

Sind Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung geplant, gibt es zudem einige Punkte im Vorfeld zu beachten. Jede Satzungsänderung eines ADAC Ortsclubs muss durch den ADAC genehmigt werden. Diese empfiehlt sich immer vor der Beschlussfassung einzuholen, da ansonsten bei Nichtgenehmigung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss um die Satzung erneut zu ändern. Auch sind bei der Einladung einige Punkte zu bachten. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei uns über das korrekte Vorgehen. Einige Informationen finden Sie auf der Unterseite Satzung im Verein.

Ablauf der Mitgliederversammlung

  1. Feststellung und Protokollierung der Wahlberechtigten (nur ordentliche Vereinsmitglieder dürfen wählen).
  2. Die Ortsclub-Satzung gibt Auskunft über den Wahlvorgang (geheime Wahl, Wahl per Handzeichen).
  3. Alle Wahlergebnisse und Beschlüsse sind mit der jeweiligen Stimmenverteilung im Protokoll aufzuführen.
  4. Beachten Sie bitte für die ADAC Delegierten-Wahl bei Ihrer Mitgliederversammlung:
  • Die ADAC Ortsclub-Delegierten Ihres Vereins vertreten alle stimmberechtigten ADAC Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung des ADAC Württemberg. Die in der Ortsclub Mitgliederversammlung gewählten Delegierten müssen bis zum Stichtag 15. Januar des jeweiligen Versammlungsjahres über die OC Online Verwaltung gemeldet werden ansonsten verlieren sie ihre Rechte bei der Mitgliederversammlung des ADAC Württemberg. Sollte Ihre Ortsclub-Versammlung immer nach diesem Stichtag stattfinden, wählen Sie bereits die Delegierten für das Folgejahr.
  • Wählen bzw. sich wählen lassen, dürfen (sich) alle ordentliche ADAC Vereinsmitglieder, die gemäß der Angaben in der OC Online Verwaltung stimmberechtigt sind. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten ADAC Mitglieder ist schriftlich im Protokoll festzuhalten.

Nach der Mitgliederversammlung

  1. In der Regel müssen zwei Vorstandsmitglieder das Protokoll unterzeichnen, ehe es zusammen mit dem Finanzbericht an den ADAC Württemberg übermittelt wird. Ausnahmen: Ihr Ortsclub hat eine anderslautende Satzung in diesem Punkt, die beispielsweise vorschreibt, dass alle Vorstandsmitglieder ihre Unterschrift leisten müssen.
  2. Melden Sie über das Online-Formular die aktuellen Stammdaten an den ADAC Württemberg. Es ist zu beachten, dass das Stammblatt nur durch den Vorsitzenden ausgefüllt und an den ADAC Württemberg übermittelt werden kann. Das Protokoll und der Finanzbericht können dem aktualisierten Stammblatt beigefügt werden.
  3. Die Wahl der Delegierten muss separat im Protokoll aufgeführt sein – das gilt im Übrigen für alle Beschlüsse, die gefasst werden. Für die Meldung der Delegierten verwenden Sie bitte die OC-Online-Verwaltung.
  4. Bei Neuwahlen prüfen Sie bitte, ob eine Eintragung/Änderung im Vereinsregister notwendig ist.