Das oberste Vereins-Organ
Die ADAC Württemberg Historic besucht im nächsten Jahr den Norden Oberschwabens. Am 16. und 17. Mai 2025 bildet Biberach an der Riß das Zentrum der…
WeiterlesenJeder Ortsclub hält satzungsgemäß einmal jährlich, i.d.R. am Anfang des Jahres, seine Mitglieder-/Jahreshauptversammlung ab. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden des Ortsclubs. Hierbei sind einige Punkte zu beachten.
Sind Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung geplant, gibt es zudem einige Punkte im Vorfeld zu beachten. Jede Satzungsänderung eines ADAC Ortsclubs muss durch den ADAC genehmigt werden. Diese empfiehlt sich immer vor der Beschlussfassung einzuholen, da ansonsten bei Nichtgenehmigung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss um die Satzung erneut zu ändern. Auch sind bei der Einladung einige Punkte zu bachten. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei uns über das korrekte Vorgehen. Einige Informationen finden Sie auf der Unterseite Satzung im Verein.